AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SoulPlus® GmbH Nr. 08/2022


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Schulungen, Veranstaltungen, Auskünften und ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten. Diese AGB werden auch für alle zukünftigen Verträge mit der SoulPlus® GmbH (im Folgenden „SoulPlus“) vereinbart. Der Vertragspartner (VP) bzw. der von ihm benannte Nutzer (VN) können die Leistungen von SoulPlus® im vereinbarten Umfang ab Abschlussdatum nutzen. Vertragsbeginn ist entweder der Monatserste oder der 15. Tag des Monats. Ist als Vertragsbeginn ein Zeitpunkt vor dem Abschlussdatum festgelegt (Tag der Unterzeichnung), so wird die Anzahl der zurückliegenden Tage bei Beendigung dieses Vertrages der Laufzeit hinzugerechnet. Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung des Vertrages durch die Mitarbeiter von SoulPlus® oder mit Aufnahme des Trainings zustande. Bei minderjährigen Personen muss der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Vor Annahme von SoulPlus® stellt der einseitig unterschriebene Antrag nur einen unwiderruflichen Antrag auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar. Das Angebot gilt als angenommen, wenn SoulPlus® Ihnen gegenüber die Annahme nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Abschlussdatum schriftlich ablehnt. SoulPlus kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.


2. Ihre Mitgliedskarte, Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

2.1 Für die Nutzung des Fitnesscenters erhält VP/VN eine personalisierte Mitgliedskarte. Bei Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte ist der VP verpflichtet, 10,00 € für die Erstellung der Zweitkarte zu bezahlen.
2.2 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SoulPlus möglich.
2.3 VP/VN verpflichtet sich SoulPlus gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der VP/VN verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich bei SoulPlus zu melden.
2.4 Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte des VP/VN und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass die Mitgliedskarte dem Dritten durch den VP/VN vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass der VP/VN einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist der VP/VN verpflichtet, für jede Nutzung der Einrichtungen von SoulPlus durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20,00 €/Tag der Nutzung zu zahlen. Weist der VP/VN nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch SoulPlus bleibt unberührt.


3. Clubnutzung, Eigentums- und Rechtevorbehalt

3.1. Mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung erhält der VP oder von ihm benannte VN das Recht, die Einrichtungen von SoulPlus® während der Öffnungszeiten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung zu nutzen, an sämtlichen im Kursplan aufgeführten eigenen Kursen entsprechend der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten teilzunehmen sowie die Betreuung durch die Trainer und dessen Fachpersonal in Anspruch zu nehmen.
3.2. Alle von SoulPlus erstellten Trainingspläne, Check-Ups usw. verbleiben im Eigentum von SoulPlus®. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Unterlagen anderweitig weiterzuverwenden, diese zu vervielfältigen oder dessen Herausgabe einzufordern.


4. Besondere Regelungen für Personal- Training (Mitgliedschaft Gold, Silber oder Classic)
4.1 Mit Abschluss eines Personal-Training Vertrages erhält der Nutzer Zugang zu einer intensiven Einzelbetreuung. Diese besteht aus einem für den Kunden maßgeschneiderten, persönlich betreuten Trainingsprogramm, das auf seine Ziele und Wünsche abgestimmt ist. Leistungsort ist der Geschäftssitz von SoulPlus.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das erste Kontaktgespräch mit dem VP/VN kostenlos.
4.3 Absage durch den Nutzer: Wird ein bereits zugesagter (auch externer) Auftrag für Personal- und/oder EMS-Training vom Nutzer abgesagt oder nicht wahrgenommen, fällt hierfür eine Stornierungsgebühr an. Die Stornierungsgebühren betragen 100%, wenn der Auftrag weniger als 24 Stunden vor Leistungserbringung abgesagt wird. Der Nutzer (VN) ist verpflichtet, mindestens jedoch 10 Minuten vor Trainingsbeginn anwesend zu sein. Eine Nichteinhaltung der Termine und daraus resultierende Zeitverschiebungen oder Verkürzungen von Leistungszeiten gehen nicht zu Lasten von SoulPlus®. Dies findet auch Anwendung bei etwaigen Kartensystemen (z.B.10er Karte). Für den Bereich Home- und Outdoortraining kann innerhalb von drei Tagen nach der Stornierung kostenfrei ein neuer Termin vereinbart werden. Sofern der Nutzer nachweisen kann, dass durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er keinen oder nur den geringeren nachgewiesenen Betrag. Soweit es der Auftrag zulässt, Ersatzteilnehmer zu benennen, ist dies selbstverständlich ohne weitere Kosten möglich.
4.4 Absage durch SoulPlus®: Bei Krankheit, unzumutbaren Straßenverhältnissen, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von SoulPlus® nicht zu vertretenden Umständen können geplante Maßnahmen und Termine nach Auswahl von SoulPlus® abgesagt oder durch eine Vertretungen wahrgenommen werden. Hierüber informieren wir den Nutzer so bald wie möglich. Wir bieten dem Nutzer im Falle eines Ausfalls
mindestens drei geeignete Ersatztermine zur Wahl an. Wird innerhalb von zwei Wochen keiner der von uns angebotenen Ersatztermine wahrgenommen, sind die Parteien von der Erbringung der Leistung befreit. Ein selbstverschuldeter Zeitverzug des VP/VN geht zu Lasten des VP.
4.5 Es wird ein Stundenhonorar für jede angefangene vereinbarte Coaching-Einheit vereinbart, innerhalb derer auch Beratungen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Nutzer oder Dritten zu realisieren sind, abgehalten werden. Für größere Projekte werden Tageshonorare vereinbart.
4.6 Für die Erbringung von Leistungen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen gilt eine Zulage von 50% der vereinbarten reguläre Stunden/Tagessatzes als vereinbart, soweit die Parteien keine gesonderte Honorarvereinbarung treffen.
4.7 Sind zur Erfüllung der Trainingswünsche des Nutzers Reisen seitens SoulPlus® notwendig, gelten hierfür folgende Kosten ab unserem Leistungsort als vereinbart, soweit die Parteien keine gesonderte Vereinbarung treffen: nachgewiesene Kosten für Unterkunft; - Bahntarif 2. Klasse; - Flugtarif (national: Economy; international: Business); - PKW 50 ct/km oder Erstattung der Mietwagenrechnung und Parkgebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.8 Das Mitglied hat mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung Anspruch auf eine im Vertrag festgelegte Anzahl von Trainingseinheiten á 30 Minuten pro Monat. Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, diese festgelegte Anzahl pro Monat nicht zu überschreiten. Nimmt das Mitglied innerhalb eines Monats mehr Trainingseinheiten in Anspruch, als vertraglich vereinbart, so ist SoulPlus berechtigt, pro zu viel in Anspruch genommener Einheit eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 45,00 € brutto zu verlangen.


5. Mitgliedschaftsverträge, Grundlaufzeit, Kündigungsfristen

5.1 Wenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit 6, 12 oder 24 Monate) abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung:
a) Verträge mit einer Grundlaufzeit von 6 Monaten sind mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von 1 Monat kündbar.
b) Verträge mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten sind mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von 1 Monat kündbar.
c) Verträge mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sind mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von 1 Monat kündbar.
5.2 Im Falle einer Vertragspause nach Ziffer 11 dieser AGB verschiebt sich die für die Kündigung maßgebliche Grundlaufzeit um die Dauer der Vertragspause nach hinten.
5.3 Wenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag ohne feste Laufzeit abgeschlossen haben, besteht das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist mit einer Frist von 14 Tagen kündbar.
5.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären.


6. Leistungspaket und Verwaltungspauschale
6.1 SoulPlus® bietet ein optionales Leistungspaket an. Inhalt des Leistungspakets ist: Zieldefinition, Eingangsdiagnostik, Medizinische- Tanitamessung, Body- & Gesundheits-Check, Individueller Trainingsplanerstellung inkl. Aktualisierung & Re- Check (alle 12 Wochen), Mitgliedskarte, Datenverwaltung, persönliche Kartei, Informationsmaterial, Kurspläne, Terminkarten und Verwaltungspauschale.
6.2 Wird das Leistungspaket bei Vertragsabschluss nicht gebucht, ist stattdessen eine einmalige Verwaltungspauschale i.H.v. 49,90 € zu entrichten. Das zusätzlich buchbare Leistungspaket wird als Einmalzahlung fällig und kann im Club entrichtet werden. Im Fall einer erteilten Bankeinzugsermächtigung wird das Leistungspaket im Wege des Bankeinzugsverfahrens eingezogen. Das Leitungspaket ist optional buchbar. Bei Buchung des Leistungspaketes ist es Bestandteil des Vertrages und kann nicht vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann das wiederkehrende Leistungspaket bei Nichtnutzung separat gekündigt werden gemäß Ziffer 5. Bei (außerordentlicher) Kündigung des Vertrags ist eine vollständige oder anteilige Rückzahlung der Einmalzahlungen oder sonstigen Entgelte für Leistungen (z.B. Personal Training) ausgeschlossen.


7. Mitgliedsbeitrag/Bankeinzugsverfahren, Zahlungsverzug, Vorfälligkeit
7.1 Der reguläre Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird für den Fall, dass der Vertrag am Monatsersten beginnt, zum Monatsersten und für den Fall, dass der Vertrag am 15. eines Monats beginnt, zum 15. des Monats fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Wenn Sie eine andere Zahlungsart als den Bankeinzug wählen, erhebt SoulPlus® aufgrund der damit verbundenen höheren Verwaltungskosten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 €. Bei vom VP zu vertretenden Rücklastschriften kann SoulPlus® Ihre Mitgliedschaft auf Barzahlung umstellen sowie eine monatliche Aufwandspauschale von 10,00 € zuzüglich der von den Banken abhängigen Bankgebühren berechnen.
7.2 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.
7.3 Sollte der VP mit mehr als 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, ist SoulPlus® berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung und somit sämtliche bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin noch offene Beiträge in Höhe von 100 % des vereinbarten Nutzungsentgeltes einzufordern. Der Gesamtbetrag ist sofort fällig.
7.4 Gerät der VP in Zahlungsverzug, ist SoulPlus® zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. SoulPlus® behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. In jedem Fall darf SoulPlus® den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
7.5 Der VP kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SoulPlus® anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der VP nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


8. Vorauszahler-Mitgliedschaft
Falls der VP eine Vorauszahler-Mitgliedschaft für eine bestimmte feste Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen hat, werden sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Gebühren mit Vertragsschluss, zahlbar per Bankeinzug oder durch Barzahlung, fällig. Sollte die Vorauszahler-Mitgliedschaft nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt werden, gilt die Vorauszahler-Mitgliedschaft auch für die Laufzeitverlängerung gem. Ziffer 5.1.Im Falle der fristgerechten Kündigung wird die Mitgliedschaft automatisch auf eine gemäß Ziffer 7.1 umgestellt.


9. FirmenFitness-Mitgliedschaft
Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt SoulPlus® eine FirmenFitness-Mitgliedschaft zu den mit dem Arbeitgeber vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und die FirmenFitness-Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.


10. Ermäßigungen
Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages kann für Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehr und Zivildienstleistende, Rentner/Pensionäre sowie FirmenFitness-Mitgliedschaften gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt werden. Ein Anspruch auf Einräumung der Ermäßigung seitens SoulPlus® besteht nicht. Bei Mitgliedschaften mit eingeschränkten Trainingszeiten/Leistungen wird keine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages gewährt. Der Berechtigungsnachweis muss bei Vertragsabschluss vorgelegt oder binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss nachgereicht werden. Bei befristeten Nachweisen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis zum Ende der Gültigkeit des Erstnachweises vorzulegen. Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgemäß erbracht wird, erfolgt eine Abrechnung nach der regulären Gebühr, die für die jeweilige Laufzeit und Leistungsart Anwendung findet. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt die Ermäßigung automatisch.


11. Vertragspausen (Ruhendstellung)

11.1 Dem VP/VN kann bei Vorliegen und Nachweis eines wichtigen Grundes eine Vertragspause gewährt werden. Der VP/VN ist während dieser Zeit weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der VP/VN ist während dieser Zeit nicht berechtigt die Leistungen von SoulPlus in Anspruch zu nehmen. Jedoch erhält der VP/VN die Möglichkeit, im Anschluss an die Laufzeit des Vertrages für die Dauer der Vertragspause die Leistungen von SoulPlus in Anspruch zu nehmen, ohne dass ein monatlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen ist.
11.2 Ein wichtiger Grund im Sinne von Ziffer 11.1 stellen vorübergehende Verhinderungsgründe wie Schwangerschaft, Krankheit (Attest) oder beruflich bedingte, längere Abwesenheitszeiten dar. Es können aus verwaltungstechnischen Gründen nur ganze Monate berücksichtigt werden.
11.3 Vertragspausenanträge sind schriftlich einzureichen und können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. SoulPlus ist berechtigt, während des Zeitraums der Vertragspause eine Verwaltungs-aufwandspauschale i.H.v. 10,00 EUR pro Monat zu erheben.
11.4 Eine Vertragspause ist pro Kalenderjahr maximal für einen Zeitraum von 1 Monaten möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


12. Verbrauchs-Positionen
Monatlich anfallende Verbrauchs-Positionen, wie beispielsweise Personal-Trainingseinheiten, Getränke-Pauschale verfallen zum Ende des eweiligen monatlichen Nutzungszeitraums und können nicht in den Folgemonat übertragen werden.
13. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von SoulPlus® und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung durchzusetzen.


14. Haftung
14.1 SoulPlus und dessen beauftragte Dienstleister und sonstige Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn SoulPlus® diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn SoulPlus® fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SoulPlus® zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Nutzung des Fitnesscenters gemäß Punkt 3. SoulPlus® haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Der o.g. Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gelten nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Nutzer hat etwaige Schäden, für die SoulPlus® haften soll, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
14.2 Dem VN/VP wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein Fitnesscenter zu bringen. Von Seiten SoulPlus werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch SoulPlus® zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von SoulPlus® in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.


15. Datenschutz
SoulPlus erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom VP/VN oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. SoulPlus® nutzt diese Informationen über den VP/VN, um die Kundenbeziehung zu gestalten und dem VP/VN auch andere eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. VP/VP hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte kontaktieren Sie uns auf Wunsch.


16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SoulPlus behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle anderen vertragsrelevanten Dokumente, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen notwendig ist, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. In diesem Fall wird SoulPlus allen VP vorher die Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der VP nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen zuvor ohne Widerspruch oder ohne Widerspruch durch den von ihm benannten VN weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der VP einer Änderung, hat SoulPlus® das Recht, das Nutzungsverhältnis gemäß den allgemeinen Kündigungsregeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.


17. Schriftform, Salvatorische Klausel
17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
17.2 Sollten einzelne dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind von beiden Parteien durch die Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.




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