AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SoulPlus® GmbH Nr. 09-12

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Schulungen, Veranstaltungen, Auskünften und ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten. Diese AGB werden auch für alle zukünftigen Verträge mit der SoulPlus® GmbH (im Folgenden „SoulPlus®“) vereinbart. Der Vertragspartner (VP) bzw. der von ihm benannte Nutzer (VN) können die Leistungen von SoulPlus® im vereinbarten Umfang ab Abschlussdatum nutzen. Vertragsbeginn ist entweder der Monatserste oder der 15. Tag des Monats. Ist als Vertragsbeginn ein Zeitpunkt vor dem Abschlussdatum festgelegt (Tag der Unterzeichnung), so wird die Anzahl der zurückliegenden Tage bei Beendigung dieses Vertrages der Laufzeit hinzugerechnet. Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung des Vertrages durch die Mitarbeiter von SoulPlus® oder mit Aufnahme des Trainings zustande. Bei minderjährigen Personen muss der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Vor Annahme von SoulPlus® stellt der einseitig unterschriebene Antrag nur einen unwiderruflichen Antrag auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar. Das Angebot gilt als angenommen, wenn SoulPlus® Ihnen gegenüber die Annahme nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Abschlussdatum schriftlich ablehnt. SoulPlus® kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2. Ihre Mitgliedskarte, Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
2.1
Für die Nutzung des Fitnesscenters erhalten Sie eine personalisierte Mitgliedskarte, für diese ist eine Kaution in Höhe von € 25,- zu zahlen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft und Herausgabe der unbeschädigten Karte wird die Kaution erstattet. Ab voraussichtlich November 2012.
2.2
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SoulPlus® möglich.
2.3 Der VP/VN verpflichtet sich SoulPlus® gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der VP/VN verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich bei SoulPlus® zu melden.
2.4
Im Falle des Verlustes oder eines von Ihnen oder dem vertraglichen VN verschuldeten Defekts der Karte, wird für die Ausstellung einer neuen Mitgliedskarte eine Zahlung von 25€ fällig, im Fall einer Kündigung wird die geleistete Kaution nicht erstattet.
2.5
  Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte des VP/VN und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass die Mitgliedskarte dem Dritten durch den VP/VN vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass der VP/VN einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist der VP/VN verpflichtet, für jede Nutzung der Einrichtungen von SoulPlus® durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 20,– zu zahlen. Weist der VP/VN nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch SoulPlus bleibt unberührt.

3. Starterpaket
Das Starterpaket wird als Einmalzahlung fällig und kann etwaig im Club entrichtet werden. Es wird einmalig im 3. Monat nach Vertragsbeginn fällig. Im Fall einer erteilten Bankeinzugsermächtigung wird das Starterpaket im Wege des Bankeinzugsverfahrens eingezogen. Bei Kündigung des Vertrags erfolgt keine ganze oder anteilige Rückzahlung der Einmalzahlungen oder der sonstigen Entgelte für Leistungen (z.B. Personal Training).

4. Clubnutzung, Eigentum Behalt
4.1 Mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung erhält der VP/VN das Recht, die Einrichtungen von SoulPlus® während der Öffnungszeiten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung zu nutzen, an sämtlichen im Kursplan aufgeführten eigenen Kursen entsprechend der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten teilzunehmen sowie die Betreuung durch die Trainer und dessen Fachpersonal in Anspruch zu nehmen.
4.2
Alle seitens SoulPlus® erstellten Trainingspläne, Check-Ups usw. verbleiben im Eigentum von SoulPlus®. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Unterlagen anderweitig weiterzuverwenden, diese zu vervielfältigen oder dessen Herausgabe einzufordern.

5. Besondere Regelungen für Personal- und EMS-Training
5.1
Mit Abschluss eines PT-Vertrages (z.b Gold) erhält der Nutzer Zugang zu einer intensiven Einzelbetreuung. Diese besteht aus für den Kunden maßgeschneiderten, persönlich betreuten Trainingsprogramm, das auf seine Ziele und Wünsche abgestimmt ist. Leistungsort ist der Geschäftssitz von SoulPlus®.

5.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das erste Kontaktgespräch mit dem Nutzer kostenlos.
5.3
Absage durch den Nutzer wird ein bereits zugesagter (auch externer) Auftrag vom Nutzer abgesagt, fällt eine Stornierungsgebühr an. Die Stornierungsgebühren betragen 100%, wenn der Auftrag weniger als 24 Stunden vor Leistungserbringung abgesagt wird. Der Nutzer ist verpflichtet min. 10 Minuten vor Trainingsbeginn anwesend zu sein. Eine Nichteinhaltung und daraus resultierende Zeitverschiebung, wird nicht zu Lasten von SoulPlus® gelegt. Dieses findet auch Anwendung bei etwaigen Kartensystemen (z.B 10er Karte). Für den Bereich Home- und Outdoortraining kann innerhalb von drei Tagen nach der Stornierung kostenfrei ein neuer Termin vereinbart werden. Sofern der Nutzer nachweisen kann, dass durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er keinen oder nur den geringeren nachgewiesenen Betrag. Soweit es der Auftrag zulässt, Ersatzteilnehmer zu benennen, ist dies selbstverständlich ohne weitere Kosten möglich.
5.4
Absage durch SoulPlus® bei Krankheit, unzumutbaren Straßenverhältnissen, Unfall, höhere Gewalt oder sonstigen von SoulPlus® nicht zu vertretenden Umständen können geplante Maßnahmen absagen und/oder Trainervertretungen eingesetzt werden. Hierüber informieren wir den Nutzer so bald wie möglich. Wir bieten dem Nutzer im Falle eines Ausfalls mindestens drei geeignete Ersatztermine zur Wahl an. Wird innerhalb von zwei Wochen keiner der von uns angebotenen Ersatztermine wahrgenommen, sind die Parteien von der Erbringung der Leistung befreit. Ein nicht selbstverschuldeter Zeitverzug, geht nicht zu Lasten von Ihnen.
5.5
Es wird je angefangene vereinbarte Coaching-Einheit, auch Beratungen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Nutzer oder Dritten zu realisieren sind, ein Stundenhonorar vereinbart. Für größere Projekte werden Tageshonorare vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart.
5.6
Für die Erbringung von Leistungen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen gilt eine Zulage von 50% des verein­barten regulären Stunden/Tagessatzes als vereinbart, soweit die Parteien keine gesonderte Honorarvereinbarung treffen.
5.7
Sind zur Erfüllung der Trainingswünsche des Nutzers Reisen seitens SoulPlus® notwendig, gelten hierfür folgende Kosten ab unserem Leistungsort als vereinbart, soweit die Parteien keine gesonderte Vereinbarung treffen: - nachgewiesene Kosten für Unterkunft; - Bahntarif 2. Klasse; - Flugtarif (national: Economy; international: Business); - PKW 50 Ct/km oder Erstattung der Mietwagenrechnung und Parkgebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Mitgliedschaftsverträge, Grundlaufzeit, Kündigungsfristen
6.1
Wenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit 6, 12 und  24 Monate) abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung:
a) Verträge mit einer Grundlaufzeit von 6 Monaten sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
b) Verträge mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

c) Verträge mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
6.2 Wenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag ohne feste Laufzeit abgeschlossen haben, besteht das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist mit einer Frist von 14 Tagen kündbar.
6.3
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären.

7. Mitgliedsbeitrag/Bankeinzugsverfahren, Zahlungsverzug, Vorfälligkeit
7.1
Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird für den Fall, dass der Vertrag am Monatsersten beginnt, zum Monatsersten und für den Fall, dass der Vertrag am 15. eines Monats beginnt, zum 15. des Monats fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Wenn Sie eine andere Zahlungsart als den Bankeinzug wählen, erhebt SoulPlus® aufgrund der damit verbundenen höheren Verwaltungskosten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von €5,-. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften kann SoulPlus® Ihre Mitgliedschaft auf Barzahlung umstellen sowie eine monatliche Aufwandspauschale von €5,- zuzüglich der von den Banken abhängigen Bankgebühren berechnen.
7.2 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.
7.3
Sollten Sie mit 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, fordert SoulPlus® Vorfälligkeitsentschädigung und somit sämtliche bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin noch offene Beiträge in Höhe von 60 % des vereinbarten Nutzungsentgeltes ein. Der Gesamtbetrag ist sofort fällig.7.4 Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist SoulPlus® zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. SoulPlus® behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. In jedem Fall darf SoulPlus® den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
7.5
Der VP kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SoulPlus® anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der VP nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

8. Vorauszahler Mitgliedschaft
Falls Sie eine Vorauszahler Mitgliedschaft für eine bestimmte feste Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen haben, werden sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Gebühren nach/bei Vertragsschluss per Bankeinzug oder Barzahlung fällig. Sollten Sie Ihre Vorauszahler Mit­gliedschaft nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit kündigen, wird Ihre Mitgliedschaft automatisch auf eine gemäß Ziffer 5. umgestellt.

9. Firmen Fitness Mitgliedschaft
Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt SoulPlus® eine Firmen Fitness Mitgliedschaft zu den mit dem Arbeitgeber -vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und die FirmenFitness Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.

10. Ermäßigungen
Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages kann für Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehr und Zivildienstleistende, Rentner/Pensionäre  sowie FirmenFitness-Mitgliedschaften gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt werden. Ein Anspruch auf Einräumung der Ermäßigung seitens SoulPlus® besteht nicht. Bei Mitgliedschaften mit eingeschränkten Trainingszeiten/Leistungen wird keine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages gewährt. Der Berechtigungsnachweis muss bei Vertragsabschluss vorgelegt oder bin in 14Tagen nachgereicht werden. Bei befristeten Nachweisen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgemäß erbracht wird, erfolgt eine Abrechnung nach der regulären Gebühr, die für die jeweilige Laufzeit und Leistungsart Anwendung findet. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt die Ermäßigung automatisch.

11. Recht auf Vertragsanpassung
Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Verkürzung der gewählten Laufzeit des Vertrages vorzunehmen. In diesem Fall wird der Vertrag entsprechend der gewählten Laufzeit von Beginn an neu berechnet, z. b. wird ein ursprünglich abgeschlossener 24-Monatsvertrag nach Umwandlung in einen 12-Monatsvertrag anhand der Gebühren für ein 12-Monatsvertrag von Beginn Ihrer Mitgliedschaft neu berechnet. Die Differenz  wird innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

12. Vertragspausen
Dem Nutzer kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Mitgliedschaftspause gewährt werden. Ein wichtiger Grund stellt z.b Schwangerschaft, Krankheit (Attest) oder beruflich bedingte Abwesenheiten dar. Pausenzeiten werden beitragsfrei an die Grundlaufzeit angerechnet, besteht keine Grundlaufzeit mehr, wird die Pausenzeit beitragsfrei als Laufzeit angefügt, bei einer Kündigung verfällt der Anspruch auf Beitragsfreiheit. Es können aus verwaltungstechnischen Gründen nur ganze Monate berechnet werden. Pausen sind schriftlich einzureichen und können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. 

13. Verbrauchs-Positionen
Monatlich anfallende Verbrauchs-Positionen, wie beispielsweise Personal-Trainingseinheiten, Getränkepauschale verfallen zum Ende des jeweiligen monatlichen Nutzungszeitraums und können nicht in den Folgemonat übertragen werden.

14. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von SoulPlus® und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung durchzusetzen.

15. Haftung
15.1
SoulPlus® und dessen beauftragte Dienstleister und sonstige Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn SoulPlus® diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn SoulPlus® fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SoulPlus® zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Nutzung des Fitnesscenters gemäß Punkt 3. SoulPlus® haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Der o.g. Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gelten nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Nutzer hat etwaige Schäden, für die SoulPlus® haften soll, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
15.2 Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein Fitnesscenter zu bringen. Von Seiten SoulPlus® werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch SoulPlus® zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von SoulPlus® in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

16. Datenschutz
SoulPlus® erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. SoulPlus® nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem Vertragspartner auch andere eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte kontaktieren Sie uns auf Wunsch.

17. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SoulPlus® behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle anderen vertragsrelevanten Do­kumente, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen notwendig ist, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. In diesem Fall wird SoulPlus allen Nutzern vorher die Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen zuvor ohne Widerspruch weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Nutzer einer Änderung, hat SoulPlus® das Recht, das Nutzungsverhältnis gemäß den allge­meinen Kündigungsregeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

18. Schriftform, Salvatorische Klausel
18.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
18.2 Sollten einzelne dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind von beiden Parteien durch die Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.