AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SoulPlus® GmbH Nr. 09-12
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen
einschließlich Beratungsleistungen, Schulungen, Veranstaltungen, Auskünften und
ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte
Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten. Diese AGB werden auch für alle
zukünftigen Verträge mit der SoulPlus® GmbH (im Folgenden „SoulPlus®“)
vereinbart. Der Vertragspartner (VP) bzw. der von ihm benannte Nutzer (VN)
können die Leistungen von SoulPlus® im vereinbarten Umfang ab Abschlussdatum
nutzen. Vertragsbeginn ist entweder der Monatserste oder der 15. Tag des
Monats. Ist als Vertragsbeginn ein Zeitpunkt vor dem Abschlussdatum festgelegt
(Tag der Unterzeichnung), so wird die Anzahl der zurückliegenden Tage bei
Beendigung dieses Vertrages der Laufzeit hinzugerechnet. Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung des Vertrages durch die
Mitarbeiter von SoulPlus® oder mit Aufnahme des Trainings zustande. Bei
minderjährigen Personen muss der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten
unterschrieben werden. Vor Annahme von SoulPlus® stellt der einseitig unterschriebene
Antrag nur einen unwiderruflichen Antrag auf Abschluss eines
Mitgliedschaftsvertrages dar. Das Angebot gilt als angenommen, wenn SoulPlus®
Ihnen gegenüber die Annahme nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab
Abschlussdatum schriftlich ablehnt. SoulPlus® kann
seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte
übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für den Fall der
Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Ihre Mitgliedskarte, Unübertragbarkeit der
Mitgliedschaftsrechte
2.1 Für die Nutzung des Fitnesscenters erhalten Sie eine
personalisierte Mitgliedskarte, für diese ist eine Kaution in Höhe von € 25,-
zu zahlen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft und Herausgabe der unbeschädigten
Karte wird die Kaution erstattet. Ab voraussichtlich November 2012.
2.2 Die mit der Mitgliedschaft
erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung von SoulPlus® möglich.
2.3 Der VP/VN verpflichtet sich
SoulPlus® gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich
zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der VP/VN verpflichtet sich
weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich bei
SoulPlus® zu melden.
2.4 Im Falle des Verlustes oder
eines von Ihnen oder dem vertraglichen VN verschuldeten Defekts der Karte, wird
für die Ausstellung einer neuen Mitgliedskarte eine Zahlung von 25€ fällig, im
Fall einer Kündigung wird die geleistete Kaution nicht erstattet.
2.5
Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte des VP/VN und ist
diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass die Mitgliedskarte dem Dritten durch
den VP/VN vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass der
VP/VN einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt
hat, so ist der VP/VN verpflichtet, für jede Nutzung der Einrichtungen von
SoulPlus® durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 20,–
zu zahlen. Weist der VP/VN nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein
Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den
nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch
SoulPlus bleibt unberührt.
3. Starterpaket
Das
Starterpaket wird als Einmalzahlung fällig und kann etwaig im Club entrichtet
werden. Es wird einmalig im 3. Monat nach Vertragsbeginn fällig. Im Fall einer
erteilten Bankeinzugsermächtigung wird das Starterpaket im Wege des
Bankeinzugsverfahrens eingezogen. Bei Kündigung des Vertrags erfolgt keine ganze
oder anteilige Rückzahlung der Einmalzahlungen oder der sonstigen Entgelte für
Leistungen (z.B. Personal Training).
4. Clubnutzung, Eigentum Behalt
4.1 Mit
Abschluss der Nutzungsvereinbarung erhält der VP/VN das Recht, die
Einrichtungen von SoulPlus® während der Öffnungszeiten im Rahmen der
Nutzungsvereinbarung zu nutzen, an sämtlichen im Kursplan aufgeführten eigenen
Kursen entsprechend der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten teilzunehmen sowie
die Betreuung durch die Trainer und dessen Fachpersonal in Anspruch zu nehmen.
4.2 Alle seitens SoulPlus®
erstellten Trainingspläne, Check-Ups usw. verbleiben im Eigentum von SoulPlus®.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, Unterlagen anderweitig weiterzuverwenden,
diese zu vervielfältigen oder dessen Herausgabe einzufordern.
5. Besondere Regelungen für Personal- und
EMS-Training
5.1 Mit Abschluss eines PT-Vertrages
(z.b Gold) erhält der Nutzer Zugang zu einer intensiven Einzelbetreuung. Diese
besteht aus für den Kunden maßgeschneiderten, persönlich betreuten
Trainingsprogramm, das auf seine Ziele und Wünsche abgestimmt ist. Leistungsort
ist der Geschäftssitz von SoulPlus®.
5.2 Soweit nichts anderes vereinbart
wurde, ist das erste Kontaktgespräch mit dem Nutzer kostenlos.
5.3 Absage durch den
Nutzer wird ein bereits zugesagter (auch externer) Auftrag vom Nutzer abgesagt,
fällt eine Stornierungsgebühr an. Die Stornierungsgebühren betragen 100%, wenn
der Auftrag weniger als 24 Stunden vor Leistungserbringung abgesagt wird. Der
Nutzer ist verpflichtet min. 10 Minuten vor Trainingsbeginn anwesend zu sein.
Eine Nichteinhaltung und daraus resultierende Zeitverschiebung, wird nicht zu
Lasten von SoulPlus® gelegt. Dieses findet auch Anwendung bei etwaigen
Kartensystemen (z.B 10er Karte). Für den Bereich Home- und Outdoortraining kann
innerhalb von drei Tagen nach der Stornierung kostenfrei ein neuer Termin vereinbart
werden. Sofern der Nutzer nachweisen kann, dass durch die Stornierung kein oder
nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er keinen oder nur den
geringeren nachgewiesenen Betrag. Soweit es der Auftrag zulässt,
Ersatzteilnehmer zu benennen, ist dies selbstverständlich ohne weitere Kosten
möglich.
5.4 Absage durch SoulPlus® bei
Krankheit, unzumutbaren Straßenverhältnissen, Unfall, höhere Gewalt oder
sonstigen von SoulPlus® nicht zu vertretenden Umständen können geplante
Maßnahmen absagen und/oder Trainervertretungen eingesetzt werden. Hierüber
informieren wir den Nutzer so bald wie möglich. Wir bieten dem Nutzer im Falle
eines Ausfalls mindestens drei geeignete Ersatztermine zur Wahl an. Wird
innerhalb von zwei Wochen keiner der von uns angebotenen Ersatztermine
wahrgenommen, sind die Parteien von der Erbringung der Leistung befreit. Ein
nicht selbstverschuldeter Zeitverzug, geht nicht zu Lasten von Ihnen.
5.5 Es wird je angefangene
vereinbarte Coaching-Einheit, auch Beratungen, Vorbereitungen und sonstige
Aufgaben, die gemeinsam mit dem Nutzer oder Dritten zu realisieren sind, ein
Stundenhonorar vereinbart. Für größere Projekte werden Tageshonorare
vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart.
5.6 Für die Erbringung von
Leistungen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen gilt eine Zulage von 50%
des vereinbarten regulären Stunden/Tagessatzes als vereinbart, soweit die
Parteien keine gesonderte Honorarvereinbarung treffen.
5.7 Sind zur Erfüllung der
Trainingswünsche des Nutzers Reisen seitens SoulPlus® notwendig, gelten hierfür
folgende Kosten ab unserem Leistungsort als vereinbart, soweit die Parteien
keine gesonderte Vereinbarung treffen: - nachgewiesene Kosten für Unterkunft; -
Bahntarif 2. Klasse; - Flugtarif (national: Economy; international: Business);
- PKW 50 Ct/km oder Erstattung der Mietwagenrechnung und Parkgebühren zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.
Mitgliedschaftsverträge, Grundlaufzeit, Kündigungsfristen
6.1 Wenn Sie
einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit 6, 12
und 24 Monate) abgeschlossen haben, gilt
folgende Regelung:
a)
Verträge mit einer Grundlaufzeit von 6 Monaten sind mit einer Frist von einem
Monat zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht
gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn er nicht mit
einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums
gekündigt wird.
b)
Verträge mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten sind mit einer Frist von 3
Monaten zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht
gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 6 Monate, wenn er
nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen
Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
c)
Verträge mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sind mit einer Frist von 3
Monaten zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht
gekündigt, verlängert sich der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten
jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum
Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.6.2 Wenn
Sie einen Mitgliedschaftsvertrag ohne feste Laufzeit abgeschlossen haben,
besteht das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist mit einer
Frist von 14 Tagen kündbar.
6.3 Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sämtliche Kündigungen des
Vertrages sind schriftlich zu erklären.
7.
Mitgliedsbeitrag/Bankeinzugsverfahren, Zahlungsverzug, Vorfälligkeit
7.1 Der Monatsbeitrag für jeden
Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird für den
Fall, dass der Vertrag am Monatsersten beginnt, zum Monatsersten und für den
Fall, dass der Vertrag am 15. eines Monats beginnt, zum 15. des Monats fällig.
Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Wenn Sie eine
andere Zahlungsart als den Bankeinzug wählen, erhebt SoulPlus® aufgrund der
damit verbundenen höheren Verwaltungskosten eine monatliche Aufwandspauschale
in Höhe von €5,-. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften kann
SoulPlus® Ihre Mitgliedschaft auf Barzahlung umstellen sowie eine monatliche
Aufwandspauschale von €5,- zuzüglich der von den Banken abhängigen Bankgebühren
berechnen.
7.2 Bei einer Änderung des gesetzlich
vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise
entsprechend geändert.
7.3 Sollten Sie mit 2
Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, fordert SoulPlus®
Vorfälligkeitsentschädigung und somit sämtliche bis zum nächstmöglichen ordentlichen
Kündigungstermin noch offene Beiträge in Höhe von 60 % des vereinbarten
Nutzungsentgeltes ein. Der Gesamtbetrag ist sofort fällig.7.4 Gerät der Vertragspartner in
Zahlungsverzug, ist SoulPlus® zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. SoulPlus® behält
sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. In
jedem Fall darf SoulPlus® den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
7.5 Der VP kann nur mit solchen Gegenansprüchen
aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SoulPlus®
anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der VP nur aufgrund von
Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8.
Vorauszahler Mitgliedschaft
Falls Sie eine Vorauszahler
Mitgliedschaft für eine bestimmte feste Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen
haben, werden sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Gebühren nach/bei
Vertragsschluss per Bankeinzug oder Barzahlung fällig. Sollten Sie Ihre
Vorauszahler Mitgliedschaft nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat
zum Ende der Grundlaufzeit kündigen, wird Ihre Mitgliedschaft automatisch auf
eine gemäß Ziffer 5. umgestellt.
9. Firmen Fitness
Mitgliedschaft
Gegen Vorlage eines gültigen
Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt SoulPlus® eine
Firmen Fitness Mitgliedschaft zu den mit dem Arbeitgeber -vereinbarten
Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfallen die
Mitarbeiterkonditionen automatisch und die FirmenFitness Mitgliedschaft wird
auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.
10.
Ermäßigungen
Eine Ermäßigung des
Mitgliedsbeitrages kann für Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehr und
Zivildienstleistende, Rentner/Pensionäre
sowie FirmenFitness-Mitgliedschaften gegen Vorlage eines gültigen
Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt werden. Ein
Anspruch auf Einräumung der Ermäßigung seitens SoulPlus® besteht nicht. Bei
Mitgliedschaften mit eingeschränkten Trainingszeiten/Leistungen wird keine
Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages gewährt. Der Berechtigungsnachweis muss bei
Vertragsabschluss vorgelegt oder bin in 14Tagen nachgereicht werden. Bei
befristeten Nachweisen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis
zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Wenn ein nach diesem Vertrag
erforderlicher Nachweis nicht fristgemäß erbracht wird, erfolgt eine Abrechnung
nach der regulären Gebühr, die für die jeweilige Laufzeit und Leistungsart
Anwendung findet. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung
ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig
werdenden Mitgliedsbeitrag. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt
die Ermäßigung automatisch.
11. Recht
auf Vertragsanpassung
Ihnen wird die Möglichkeit
eingeräumt, eine Verkürzung der gewählten Laufzeit des Vertrages vorzunehmen.
In diesem Fall wird der Vertrag entsprechend der gewählten Laufzeit von Beginn
an neu berechnet, z. b. wird ein ursprünglich abgeschlossener 24-Monatsvertrag
nach Umwandlung in einen 12-Monatsvertrag anhand der Gebühren für ein
12-Monatsvertrag von Beginn Ihrer Mitgliedschaft neu berechnet. Die Differenz wird innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung
fällig.
12. Vertragspausen
Dem Nutzer kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine
Mitgliedschaftspause gewährt werden. Ein wichtiger Grund stellt z.b
Schwangerschaft, Krankheit (Attest) oder beruflich bedingte Abwesenheiten dar.
Pausenzeiten werden beitragsfrei an die Grundlaufzeit angerechnet, besteht
keine Grundlaufzeit mehr, wird die Pausenzeit beitragsfrei als Laufzeit
angefügt, bei einer Kündigung verfällt der Anspruch auf Beitragsfreiheit. Es
können aus verwaltungstechnischen Gründen nur ganze Monate berechnet werden.
Pausen sind schriftlich einzureichen und können nicht rückwirkend geltend
gemacht werden.
13. Verbrauchs-Positionen
Monatlich anfallende
Verbrauchs-Positionen, wie beispielsweise Personal-Trainingseinheiten,
Getränkepauschale verfallen zum Ende des jeweiligen monatlichen
Nutzungszeitraums und können nicht in den Folgemonat übertragen werden.
14. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Unsere Mitarbeiter sind
befugt, Ihnen im Einzelfall uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um das
Hausrecht von SoulPlus® und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden
Hausordnung durchzusetzen.
15. Haftung
15.1 SoulPlus® und dessen beauftragte Dienstleister und sonstige
Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schäden –
gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn SoulPlus® diese Schäden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn SoulPlus® fahrlässig eine
wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von
SoulPlus® zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende
Nutzung des Fitnesscenters gemäß Punkt 3. SoulPlus®
haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den
im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Schäden,
die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher
Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Der o.g.
Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gelten nicht für Schäden an
Leben, Körper, Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie
oder wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Nutzer hat etwaige
Schäden, für die SoulPlus® haften soll, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
15.2 Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit
in ein Fitnesscenter zu bringen. Von Seiten SoulPlus® werden keinerlei
Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände
übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch
SoulPlus® zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von
SoulPlus® in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
16. Datenschutz
SoulPlus® erhebt,
speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie
unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält.
SoulPlus® nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten
Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu
gestalten und dem Vertragspartner auch andere eigene oder fremde Produkte und
Services anzubieten. Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung bzw. Sperrung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte kontaktieren Sie uns
auf Wunsch.
17. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SoulPlus® behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie alle anderen vertragsrelevanten Dokumente, mit Wirkung für die Zukunft
zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses
nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen notwendig ist,
welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und deren
Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich
stören würde. In diesem Fall wird SoulPlus allen Nutzern vorher die Änderungen
mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen
vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen zuvor
ohne Widerspruch weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Nutzer einer
Änderung, hat SoulPlus® das Recht, das Nutzungsverhältnis gemäß den allgemeinen
Kündigungsregeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
18. Schriftform,
Salvatorische Klausel
18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben
werden.
18.2 Sollten
einzelne dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies
die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
Unwirksame Regelungen sind von beiden Parteien durch die Bedingungen zu
ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Hast Du Fragen? Möchtest Du mehr erfahren?
Dann ruf uns an oder schreib uns eine Email!
Franziska Schneider
Tel.: 089 958 930 90
E-mail: f.schneider@soulplus.de
